Einschulung an der MGS

Herzlich willkommen in unserer Schulfamilie

Die Einschulung ist ein Prozess in mehreren Stufen, den wir Ihnen hier kurz vorstellen.

Ablauf der Einschulung:

  • Ende Dezember oder Anfang Januar erreicht alle Eltern, deren Kinder im kommenden September schulpflichtig werden, die Einladung zum Elternabend. Mit der Einladung erfolgt auch die Zusendung des Datenblatts und der Anmeldebögen für den gebunden Ganztag und den offenen Ganztag.
  • Ende Januar findet dann ein erster Informationsabend statt. Das oben genannten Datenblatt kann an diesem Abend abgegeben werden, muss jedoch spätestens fristgerecht der Schule zugesendet werden.
  • Nach dem Informationsabend erfolgt die Einladung zur Schuleinschreibung. Diese enthält auch einen Anamnesebogen, der neben anderen Dokumenten (s.u.) zur Schuleinschreibung mitgebracht werden muss.
  • Die Schuleinschreibung selbst erfolgt während einer Woche im März oder April. Der Termin wird mit der Einladung bekannt gegeben. Sie als Eltern kommen in der genannten Woche mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ins Sekretariat und melden ihr Kind an. Das Kind selbst muss nicht zur Anmeldung dabei sein.
  • Im Juli erhalten Sie die Einladung zum ersten Schultag inklusive des Zugangscodes für den Schulmanager. Hier müssen Sie sich umgehend registrieren, um alle weiteren wichtigen Informationen der Schule zu bekommen. Auch erhalten Sie ggf. die Anmeldung für Kitafino, wo Sie ihr Kind bitte ebenfalls umgehend registrieren müssen.
  • Im August erhalten Sie ein Schreiben der Erstklasslehrkraft Ihres Kindes mit einer Materialliste. Bitte kaufen Sie die erforderlichen Materialen vor dem ersten Schultag.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Schuleinschreibung im März / April:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes
  • Nachweis U9-Untersuchung (gelbes U-Heft)
  • Anamnesebogen ausgefüllt
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • Impfbuch (Nachweis über Masernimpfung)
  • Pass bzw. Aufenthaltsgenehmigung bei allen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Schulpflicht

Beispiel für Schulbeginn im September 2025:

  • Im September 2025 beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2018 und 30.09.2019 geboren sind, sowie ebenfalls für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder.
  • Für Kinder, welche zwischen dem 01.07.2019 und 30.09.2019 geboren sind, können die Eltern von der sog. Korridorregelung gebraucht machen. Auf Wunsch der Eltern kann ein sog. Korridor-Kind, das also in diesem Zeitraum geboren ist, auch erst im folgenden Schuljahr eingeschult werden. Dies zählt nicht als Zurückstellung.
  • Eine vorzeitige Einschulung ist ebenfalls möglich für sog. Kann-Kinder. Kinder, die zwischen dem 01.10.2019 und 31.12.2019 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern ohne schulpsychologisches Gutachten vorzeitig eingeschult werden. Kinder die nach dem 31.12.2019 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern mit einem schulpsychologischen Gutachten vorzeitig eingeschult werden.

Wichtig Hinweise und Fristen:

  • Die Schuleinschreibung erfolgt immer in der Grundschule, in dessen Sprengel Sie und Ihr Kind gemeldet sind bzw. wohnen. Sie können jedoch einen Gastschulantrag stellen, dass ihr Kind eine andere Schule besuchen soll. Diesen erhalten Sie im Sekretariat der Sprengelschule und geben ihn sobald als möglich ab.
  • Der Antrag auf Zurückstellung eigentlich schulpflichtiger Kinder sollte möglichst bis zur Schuleinschreibung erfolgen. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen sowie alle Ihnen vorliegenden Stellungnahmen (z.B. von Kinderarzt, Kindergarten, Therapeuten), die diesen Antrag unterstützen. Es muss ersichtlich sein, dass das Defizit, wegen dessen die Zurückstellung beantragt wird, mit Hilfe von Fördermaßnahmen innerhalb eines Jahres aufgeholt werden kann, so dass dann ein Regelschulbesuch gelingt.
  • Eltern, die von der Korridorregelung für Ihr Kind Gebrauch machen wollen, sollten dies bis zum 31. März der Schule schriftlich in einem formlosen Brief mitteilen.
  • Eltern, die eine Einschulung für ein Kann-Kind wünschen, müssen sich vor der Einschreibung selbstständig im Sekretariat melden, um die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
  • Den Einschulungsratgeber des Landkreises Forchheim finden Sie als PDF-Dokument in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Russisch unter https://www.bildungsregion-forchheim.de/informationen/einschulungsratgeber.html .
  • Weitere Informationen zu Schule und Bildung in Forchheim finden Sie unter bildungsregion-forchheim.de .