Bei uns in Bayern gibt es nach der 4. Klasse der Grundschule ein Übertrittsverfahren, das darüber entscheidet, welche weiterführende Schulart ein Kind besuchen kann. Das Verfahren basiert hauptsächlich auf den Noten, die die Schülerinnen und Schüler im Übertrittszeugnis erhalten. Hier sind die wichtigsten Details zum Übertrittsverfahren:
- Übertrittszeugnis
Am Ende der 4. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Übertrittszeugnis, das im Mai ausgestellt wird. Darin enthalten sind die Noten in den Fächern:
- Deutsch
- Mathematik
- Heimat- und Sachunterricht
Diese Noten bilden die Grundlage für die Empfehlung, welche Schulart am besten für das Kind geeignet ist.
- Notenanforderungen für den Übertritt
- Gymnasium: Für den Übertritt an ein Gymnasium ist ein Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht erforderlich.
- Realschule: Für den Übergang an eine Realschule ist ein Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in denselben Fächern erforderlich.
Wenn die Schülerin oder der Schüler diesen Notenschnitt nicht erreicht, ist es dennoch möglich, an einem Probeunterricht teilzunehmen.
- Probeunterricht
Der Probeunterricht ist eine weitere Möglichkeit, die Eignung für das Gymnasium oder die Realschule zu prüfen. Dieser findet in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt und umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Wenn das Kind im Probeunterricht mindestens eine Note „befriedigend“ (Note 3) und eine Note „ausreichend“ (Note 4) erreicht, gilt der Probeunterricht als bestanden und der Übertritt ist möglich.
- Entscheidung der Eltern
Eltern haben grundsätzlich das Recht, über die Schulwahl ihrer Kinder zu entscheiden, auch wenn das Kind den erforderlichen Notendurchschnitt nicht erreicht oder der Probeunterricht nicht besteht. In solchen Fällen wird jedoch empfohlen, das Gespräch mit der Schule zu suchen und die individuelle Entwicklung des Kindes zu berücksichtigen.
Die Eltern haben das letzte Entscheidungsrecht, wenn das Kind am Probeunterricht teilnimmt und mindestens die Note 4 in Deutsch und Mathematik erreicht.
- Weitere Schularten
Falls weder das Gymnasium noch die Realschule in Betracht kommen, bleibt der Übertritt an eine Mittelschule. Hier gibt es keine besonderen Notenanforderungen, und das Kind wird gemäß seinem Leistungsstand und seinen Fähigkeiten gefördert.
Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass jedes Kind in Bayern die für seine Fähigkeiten und Interessen am besten geeignete Schulform besucht.
- Ablauf:
- 24. Januar 2024: Zwischeninformation: Die Eltern erhalten eine schriftliche Zwischeninformation, die den Leistungsstand des Kindes zeigt.
- Februar/März/April: Beratungsgespräch: Es wird den Eltern empfohlen, ein Beratungsgespräch mit der Klassenlehrkraft zu führen, um den besten Bildungsweg für ihr Kind zu ermitteln.
- 02. Mai 2024: Übertrittszeugnis: Hier werden die Noten offiziell festgehalten, die für den Übertritt entscheidend sind. Das Übertrittszeugnis muss bei der Anmeldung an Realschule oder Gymnasium im Original vorgelegt werden.
- Anmeldung an Realschule/Gymnasium: Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. Eine Anmeldung an der Mittelschule ist nicht nötig. Dies übernimmt die MGS.
- 13. bis 15. Mai 2024: Probeunterricht: Hat ein Kind den Notenschnitt für das Gymnasium oder die Realschule nicht erreicht, kann es an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Besteht es diesen Erfolg, kann es dennoch an die gewünschte Schulform wechseln.
Die Eltern haben das letzte Entscheidungsrecht, wenn das Kind am Probeunterricht teilnimmt und mindestens die Note 4 in Deutsch und Mathematik erreicht.