Die Einschulung ist ein Prozess in mehreren Stufen, den wir Ihnen hier kurz vorstellen.
Ablauf der Einschulung:
- Ende Dezember oder Anfang Januar erreicht alle Eltern, deren Kinder im kommenden September schulpflichtig werden, die Einladung zum Elternabend. Mit der Einladung erfolgt auch die Zusendung des Datenblatts und der Anmeldebögen für den gebunden Ganztag und den offenen Ganztag.
- Ende Januar findet dann ein erster Informationsabend statt. Das oben genannten Datenblatt kann an diesem Abend abgegeben werden, muss jedoch spätestens fristgerecht der Schule zugesendet werden.
- Nach dem Informationsabend erfolgt die Einladung zur Schuleinschreibung. Diese enthält auch einen Anamnesebogen, der neben anderen Dokumenten (s.u.) zur Schuleinschreibung mitgebracht werden muss.
- Die Schuleinschreibung selbst erfolgt während einer Woche im März oder April. Der Termin wird mit der Einladung bekannt gegeben. Sie als Eltern kommen in der genannten Woche mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ins Sekretariat und melden ihr Kind an. Das Kind selbst muss nicht zur Anmeldung dabei sein.
- Im Juli erhalten Sie die Einladung zum ersten Schultag inklusive des Zugangscodes für den Schulmanager. Hier müssen Sie sich umgehend registrieren, um alle weiteren wichtigen Informationen der Schule zu bekommen. Auch erhalten Sie ggf. die Anmeldung für Kitafino, wo Sie ihr Kind bitte ebenfalls umgehend registrieren müssen.
- Im August erhalten Sie ein Schreiben der Erstklasslehrkraft Ihres Kindes mit einer Materialliste. Bitte kaufen Sie die erforderlichen Materialen vor dem ersten Schultag.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Schuleinschreibung im März / April:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes
- Nachweis U9-Untersuchung (gelbes U-Heft)
- Anamnesebogen ausgefüllt
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Impfbuch (Nachweis über Masernimpfung)
- Pass bzw. Aufenthaltsgenehmigung bei allen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit