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Die offene Ganztagesschule an der Martinschule Forchheim
Kontakt zur OGTSFalls Sie ein Anliegen, Fragen oder Klärungsbedarf haben, ist der kürzeste Weg die Kommunikation über den Schulmanager. Bei wichtigen Anliegen, allgemeinen oder organisatorischen Fragen, schreiben Sie an:
ogts-martinschule@forchheim.de (Innenstadt)
bzw.
ogts-kersbach@forchheim.de (Kersbach)Gerne nehmen wir uns für persönliche oder telefonische Gespräche Zeit. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin!
Unser Team in der Innenstadt
Elena Hofmann, Carina Braun, Wiebke Nietzold (pädagogische Leitung), Lisa Rüther (Gruppenleitung 1/2), Paula Weber, Fatma Lacin, Pia Fleith (Gruppenleitung 3/4) und Anneliese Lauger (v.l.n.r.)Aufbau der offenen Ganztagesschule an der Martinschule Forchheim
Das Team der offenen Ganztagesschule besteht aus
a) pädagogischer Leitung
b) Gruppenleitungen
c) Tutor*innenInnerhalb der offenen Ganztagesschule gibt es für jede altersgemischte Stufe – entsprechend zum Klassensystem der Martinschule – eine Gruppe.
Innerhalb dieser Gruppe teilen sich die Tutor*innen die Kinder im Bezugskindersystem nach Jahrgängen bzw. Klassenstufen auf, um so gezielt auf die Kinder der Einrichtung eingehen zu können.Mittagsverpflegung
Das Angebot eines warmen Mittagessens ist Teil des schulischen Ganztagskonzeptes. Die Mittagsverpflegung wird von externen Kooperationspartnern angeboten und organisiert.
Bei der Erstellung des Speiseplans wird auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung geachtet. Auf verschiedene Essgewohnheiten, religiöser Art (z.B. kein Schweinefleisch) sowie vegetarische Ernährung und Allergiker, wird Rücksicht genommen. Die Kinder nehmen das Mittagessen gemeinschaftlich in der schulinternen Mensa zu sich.
Pro bestelltes Mittagsessen wird aktuell ein Betrag von 4,00 € erhoben. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über Kitafino. Das rechtzeitige Bestellen oder Abbestellen (bei Krankheit oder Nichtteilnahme) des Essens obliegt den Eltern.
Hausaufgabenbetreuung
Im offenen Ganztagskonzept ist eine betreute Hausaufgabenzeit vorgesehen, diese findet in der Regel nach 14 Uhr statt. Grundsätzlich erhalten aber alle Kinder Unterstützung, sofern sie diese benötigen und einfordern. Den Nachmittagskindern (Buchung bis 16 Uhr) wird speziell zur Erledigung ihrer Hausaufgaben maximal eine Stunde Lernzeit ermöglicht. Diese findet in ruhiger und angenehmer Atmosphäre mit qualifizierter Betreuung und in Kleingruppen statt.
Hauptsächliches Ziel ist es, die Kinder zu selbstständigem Lernen und Arbeiten anzuleiten und ihnen geeignete Hilfsmittel (z.B. Lexika, Rechenhilfen) an die Hand zu geben. Eine halbe Stunde werden alle Kinder angehalten an ihren Aufgaben zu arbeiten und es steht ihnen dabei jemand für Rückfragen zur Verfügung. Die weitere halbe Stunde ist zur Intensivierung gedacht und kann von den Kindern freiwillig in Anspruch genommen werden.[3] Die Kinder werden nicht zur Erledigung der Hausaufgaben genötigt. Je nach täglicher Verfassung des einzelnen Kindes kann das bedeuten, dass die Aufgaben nicht vollständig bearbeitet sind.
Hausaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler anregen sich mit dem, im Unterricht, Gelernten weiter zu beschäftigen. Sie dienen dazu, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zu üben, anzuwenden und zu sichern oder auch, um sich selbständig mit Inhalten, vorbereitend für ein neues Unterrichtsthema, auseinanderzusetzen. Die Hausaufgaben werden vom Personal nicht korrigiert, da fehlerhaft angefertigte Hausaufgaben der zuständigen Lehrkraft eine wichtige Rückmeldung darüber geben, welche Unterrichtsinhalte noch nicht verstanden wurden und noch vertieft geübt werden müssen.
Je nach täglicher Verfassung des Kindes kann es sein, dass es nicht in der Lage war, alle Aufgaben zu erledigen. Deshalb werden die Eltern gebeten, sich täglich über die Aufgaben ihres Kindes zu informieren und mündliche Vorbereitungen, wie Leseübungen, Lernaufgaben und Übungen für Proben gemeinsam mit ihrem Kind zu Hause zu erledigen.
Rechtliches und Regeln der OGTS
An- und Abmeldungen zur OGTS nach Ablauf der Anmeldefrist sowie während des Schuljahres können leider nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich durch die Schulleitung zugelassen werden. (Darunter zählen z.B. Umzug, Schulwechsel.)
Das Angebot der OGTS ist freiwillig. Sollten Sie sich allerdings dafür entschieden haben Ihr Kind in unserer Einrichtung anzumelden besteht aus organisatorischen Gründen die Teilnahmepflicht für das komplette Schuljahr. (Art. 6 Abs. 5 S. 6 und Art. 56 Abs. 4 S. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG)
Abwesenheit: Ist ihr Kind am Schulbesuch gehindert, erfolgt die Entschuldigung für die OGTS über die Klassenleitung. Wenn Sie mit Ihrem Kind allerdings einen Termin am Nachmittag haben (z.B. Facharzt) oder ein privates Ereignis wichtigen Ausmaßes ansteht, dann schreiben Sie bitte der zuständigen Gruppenleitung eine Nachricht oder geben Sie dem pädagogischen Personal, in (nicht hand-) schriftlicher Form, eine begründete Abmeldung mit in die Schule. Dies muss mindestens am Tag vor dem Termin erfolgt sein, da sowohl Leitung als auch Rektorat zustimmen müssen. Abmeldungen am selben Tag werden nicht zugelassen!
Ausnahmen von der allgemeinen Teilnahmepflicht bilden notwendige, wiederkehrende Termine, wie bspw. Therapien, Nachhilfeunterricht, Vereinssport oder Musikschulbesuche, für diese kann Ihr Kind eine Befreiung erhalten. Dazu lassen Sie sich bitte die Teilnahme Ihres Kindes einmalig vom Veranstalter (Lehrer/Trainer/Therapeut etc.) bescheinigen und geben diese bei der OGTS-Gesamtleitung ab. Dies gilt dann als Befreiung bis auf Widerruf ihrerseits.
Um Ihnen als Eltern und Familie jedoch eine flexible Freizeit mit Ihrem Kind zu ermöglichen, gibt es auf der Homepage eine Kopiervorlage für Gutscheine zur begründungslosen Abmeldung. Sie können insgesamt sechs dieser Gutscheine pro Kind im gesamten Schuljahr verwenden. Geben Sie bitte aber auch hier, aus organisatorischen Gründen, die Gutscheine mindestens einen Tag vorher ab.
Ausschluss von Schüler*innen: Schüler*innen können vom Besuch der Offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden, wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt, der Einrichtungsbetrieb nachhaltig gestört wird und/oder den Anweisungen des Personals wiederholt und schwerwiegend nicht Folge geleistet wird (Selbst- und Fremdschutz).
Schließung der Einrichtung: Die Einrichtung behält sich vor, im Krankheitsfall oder wegen Fortbildungsmaßnahmen, auch kurzfristig, die Öffnungszeiten zu reduzieren oder die Einrichtung vorübergehend zu schließen. Es können dabei keine Regressansprüche geltend gemacht werden.
Anmeldung für das offenen Ganztagesangebot 2023/24
Struktur der OGTS ab dem Schuljahr 2023/24
SEPA-Lastschrift-Mandat – Betreuung an Schulen