Die OGTS bietet von Montag bis Donnerstag im Anschluss an den Vormittagsunterricht verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die von ihren Erziehungsberechtigten hierfür angemeldet werden. Diese Angebote sind für die Erziehungsberechtigten grundsätzlich kostenfrei. Eine Betreuung ist zusätzlich auch am Freitag möglich, diese ist jedoch kostenpflichtig.
Aufbau der offenen Ganztagsschule an der Martinschule
Mittagsverpflegung
Das Angebot eines warmen Mittagessens ist Teil des schulischen Ganztagskonzeptes. Die Mittagsverpflegung wird von externen Kooperationspartnern angeboten und organisiert.
Die Abrechnung des Mittagessens läuft über die App „Kitafino“. Die Eltern bestellen und stornieren bequem über PC, Smartphone oder Tablet das Essen für ihr Kind. Ebenso können sie in der App den Speiseplan online einsehen und ihr Guthabenkonto durch Überweisung oder Dauerauftrag aufladen. Nähere Informationen über Kitafino findet man unter http://www.kitafino.de .
Hausaufgabenzeit
Im offenen Ganztagskonzept ist eine betreute Hausaufgabenzeit vorgesehen, diese findet in der Regel nach 14 Uhr statt. Grundsätzlich erhalten aber alle Kinder Unterstützung, sofern sie diese benötigen und einfordern. Den Nachmittagskindern (Buchung bis 16 Uhr) wird speziell zur Erledigung ihrer Hausaufgaben maximal eine Stunde Lernzeit ermöglicht. Diese findet in ruhiger und angenehmer Atmosphäre mit qualifizierter Betreuung und in Kleingruppen statt.
Hauptsächliches Ziel ist es, die Kinder zu selbstständigem Lernen und Arbeiten anzuleiten und ihnen geeignete Hilfsmittel (z.B. Lexika, Rechenhilfen) an die Hand zu geben. Die Kinder werden nicht zur Erledigung der Hausaufgaben genötigt. Je nach täglicher Verfassung des einzelnen Kindes kann das bedeuten, dass die Aufgaben nicht vollständig bearbeitet sind.
Hausaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler anregen sich mit dem, im Unterricht, Gelernten weiter zu beschäftigen. Sie dienen dazu, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zu üben, anzuwenden und zu sichern oder auch, um sich selbständig mit Inhalten, vorbereitend für ein neues Unterrichtsthema, auseinanderzusetzen. Die Hausaufgaben werden vom Personal nicht korrigiert, da fehlerhaft angefertigte Hausaufgaben der zuständigen Lehrkraft eine wichtige Rückmeldung darüber geben, welche Unterrichtsinhalte noch nicht verstanden wurden und noch vertieft geübt werden müssen.
Je nach täglicher Verfassung des Kindes kann es sein, dass es nicht in der Lage war, alle Aufgaben zu erledigen. Deshalb werden die Eltern gebeten, sich täglich über die Aufgaben ihres Kindes zu informieren und mündliche Vorbereitungen, wie Leseübungen, Lernaufgaben und Übungen für Proben gemeinsam mit ihrem Kind zu Hause zu erledigen.
Rechtliches und Regeln der OGTS
An- und Abmeldungen zur OGTS nach Ablauf der Anmeldefrist sowie während des Schuljahres können leider nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich durch die Schulleitung zugelassen werden. (Darunter zählen z.B. Umzug, Schulwechsel.)
Das Angebot der OGTS ist freiwillig. Sollten Sie sich allerdings dafür entschieden haben Ihr Kind in unserer Einrichtung anzumelden besteht aus organisatorischen Gründen die Teilnahmepflicht für das komplette Schuljahr. (Art. 6 Abs. 5 S. 6 und Art. 56 Abs. 4 S. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG)
Abwesenheit: Ist ihr Kind am Schulbesuch gehindert, erfolgt die Entschuldigung für die OGTS über die Klassenleitung. Wenn Sie mit Ihrem Kind allerdings einen Termin am Nachmittag haben (z.B. Facharzt) oder ein privates Ereignis wichtigen Ausmaßes ansteht, dann schreiben Sie bitte der zuständigen Gruppenleitung eine Nachricht oder geben Sie dem pädagogischen Personal, in (nicht hand-) schriftlicher Form, eine begründete Abmeldung mit in die Schule. Dies muss mindestens am Tag vor dem Termin erfolgt sein, da sowohl Leitung als auch Rektorat zustimmen müssen. Abmeldungen am selben Tag werden nicht zugelassen!
Ausnahmen von der allgemeinen Teilnahmepflicht bilden notwendige, wiederkehrende Termine, wie bspw. Therapien, Nachhilfeunterricht, Vereinssport oder Musikschulbesuche, für diese kann Ihr Kind eine Befreiung erhalten. Dazu lassen Sie sich bitte die Teilnahme Ihres Kindes einmalig vom Veranstalter (Lehrer/Trainer/Therapeut etc.) bescheinigen und geben diese bei der OGTS-Gesamtleitung ab. Dies gilt dann als Befreiung bis auf Widerruf ihrerseits.
Ausschluss von Schüler*innen: Schüler*innen können vom Besuch der Offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden, wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt, der Einrichtungsbetrieb nachhaltig gestört wird und/oder den Anweisungen des Personals wiederholt und schwerwiegend nicht Folge geleistet wird (Selbst- und Fremdschutz).
Schließung der Einrichtung: Die Einrichtung behält sich vor, im Krankheitsfall oder wegen Fortbildungsmaßnahmen, auch kurzfristig, die Öffnungszeiten zu reduzieren oder die Einrichtung vorübergehend zu schließen. Es können dabei keine Regressansprüche geltend gemacht werden.
Kontakt zur OGTS
Falls Sie ein Anliegen, Fragen oder Klärungsbedarf haben, ist der kürzeste Weg die Kommunikation über den Schulmanager.